Alle Selbstständigen und Freiberufler ohne Einkommensgrenze sowie Angestellte
und Arbeiter, die über € 47.250,- Jahresbruttogehalt verdienen, können in die
Private Krankenversicherung wechseln, bzw. sich privat versichern.
Alle selbstständigen Ärzte sowie Ärzte im Praktikum (AiP), bzw. Ärzte im praktischen
Jahr (PJ) ungeachtet des Einkommes können ebenfalls in die Private Krankenver-
sicherung wechseln, bzw. sich privat versichern. Fragebogen zur privaten Krankenversicherung für Ärzte!